Stand: Oktober 2019

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Geltung:

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und natürlichen und juristischen Personen (im Folgenden: Kunde) sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB, abrufbar auf unseren Webseiten www.priedl.net, www.heu-kaufen.net und www.pferdeeinstreu-kaufen.com. Abweichungen von diesen AGB sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widersprechen wir ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch uns bedarf es nicht. Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

  1. Angebote / Vertragsabschluss:

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Annahme erteilter Aufträge durch uns wird durch Absendung einer Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung des Auftrages rechtswirksam. Zusagen, Zusicherungen und Garantien von uns oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber dem Kunden erst durch schriftliche Bestätigung verbindlich. Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und sind entgeltlich. Verbraucher werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hingewiesen. Der Kunde ist verpflichtet, uns zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich zu machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er hat uns von allen Umständen zu informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Lieferungen oder Leistungen infolge der unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von uns wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

  1. Lieferung, Transport, Annahmeverzug, Gefahrenübergang:

 

Die Lieferung erfolgt mittels Lkw, wobei Bedingung für die Ablieferung eine Lkw-taugliche, befestigte Zufahrt und Entladestelle ist. Der jeweilige LKW-Fahrer macht sich gemeinsam mit dem Kunden vor Anlieferung ein Bild von der Zufahrt sowie der Entladestelle, ihm obliegt der Endentscheidung, ob eine Ablieferung erfolgen und eine Freigabe erteilt werden kann. Sollte die Zufahrt und Entladung nicht möglich sein so kann die Entladung an einer nicht mehr als 500 m entfernten, sicheren Alternativstelle erfolgen, eine Verpflichtung hiezu für den Auftragnehmer besteht nicht. Die Entladung selbst ist durch den Kunden auf seine Kosten und seine Gefahr durch Frontlader, Stapler oder Hoflader durchzuführen, wobei er dem Auftragnehmer oder dessen Beauftragten für Schäden am Lkw haftet. Maßgeblich für die Verrechnung sind die am Verladeort festgestellten Gewichte bzw. Mengen. Der Warenübernehmer hat das Verladegewicht laut Verladepapiern zu kontrollieren und zu bestätigen. Spätere Gewichtsreklamationen werden von uns nicht anerkannt. Wir sind berechtigt Teillieferungen durchzuführen, wobei bei loser Ware Mehr-oder Minderlieferungen bis zu 10 % als vertragsgemäß gelten. Kunden mit Kauf auf Abruf mit mehrmonatiger Lieferzeit haben in jedem Monat ungefähr gleiche Teilmengen abzurufen. Geringfügige Lieferfristüberschreitungen sind unbeachtlich. In Fällen von höherer Gewalt sind wir berechtigt, den Liefertermin zu ändern bzw. vom Vertrag zurückzutreten. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz unseres Unternehmens, auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt. Nutzen und Gefahren gehen auf den Kunden spätestens mit dem Abgang der Lieferung von unserem Lager, bei Zustellung ab Werk von diesem, über. Bei verzögerter Lieferung ab Werk aus vom Kunden zu verantwortenden Umständen geht die Gefahr mit dem Tage der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen und die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden gegen vom Kunden zu tragende Lagergebühren bei einem befugten Lagerbetrieb einzulagern oder unter vorheriger angemessener Nachristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.

  1. Preise, Frachtparität:

Unsere Angebotspreise sind freibleibend. Sofern keine individuelle Preisvereinbarung erfolgte, gelten die Preise laut jeweils gültiger Preisliste. Unsere Preise verstehen sich ab Lager, ohne gesetzliche Umsatzsteuer (MwSt.) und ohne Kosten für Fracht bzw. Versand und/oder Transportversicherung. Bei Sackware oder in Ballenform verstehen sich unsere Preise einschließlich der Verpackung. Die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung vereinbarten Preise gelten bis zum vereinbarten Liefertermin. Wird die Annahme der beauftragten Lieferung oder Leistung durch den Kunden verzögert oder wünscht der Kunde einen späteren Liefertermin als den Vereinbarten, so sind wir berechtigt, im Fall einer zwischenzeitlich erfolgten Preiserhöhung den im Auftrag vereinbarten Preis an den neuen Preis anzupassen sowie die uns anfallenden Kosten der Zwischenlagerung dem Kunden in Rechnung zu stellen (gilt nicht bei Verbrauchergeschäften).

  1. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug:

Unsere Rechnungen sind sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Zahlungen sind in Euro zu erbringen und können schuldbefreiend, sofern nichts Anderes schriftlich vereinbart wurde, nur auf unser auf der Rechnung angeführtes Konto oder in bar geleistet werden. Bei Zahlungsverzug gelten bei unternehmerischen Kunden Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a. über den Basiszinssatz als vereinbart. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten, gegenüber Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen allfällig gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges, uns die entstehenden notwendigen und zweckentsprechende Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt. Kommt ein unternehmerischer Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen; dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rückständige Leistung zumindest seit sechs Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen sowie bei Zahlungsunfähigkeit von uns.

  1. Vertragsrücktritt:

Bei Annahmeverzug, Zahlungsverzug, Eröffnung eines Konkursverfahrens über das Vermögen des Kunden oder Abweisung eines Konkursantrages mangels kostendeckenden Vermögens oder sonstigen wichtigen Gründen gemäß gesetzlicher Bestimmungen sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. In der Zwischenzeit wird die Ware auf Lager gelegt und die anfallenden Lagerkosten dem Kunden weiter verrechnet. Im Fall unseres berechtigten Rücktritts vom Vertrag haben wir die Wahl dem Kunden entweder eine Stornogebühr in Höhe von 50% des Bruttoauftragswertes oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens in Rechnung zu stellen. Tritt der Kunde ohne Berechtigung vom Vertrag zurück, begehrt er ohne Berechtigung seine Aufhebung, so ist er verpflichtet, eine Stornogebühr in Höhe von 50% des Bruttoauftragswertes zu bezahlen. Unserer Recht auf darüberhinausgehenden Schadenersatz bleibt davon unberührt.

  1. Gewährleistung (gilt nicht für Verbrauchergeschäfte):

Der unternehmerische Kunde hat die Ware unverzüglich zu prüfen und allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch uns, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels nach Art und Umfang anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen. Bis zur Klärung der Rüge hat der Kunde die Ware ordnungsgemäß zu verwahren. Die Gewährleistungsfrist ergibt sich aus den Lieferpapieren bzw. den Sackanhänger. Das Recht zum Regress gegenüber uns gemäß § 933b Abs. 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen. Der Kunde hat zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behauptenden Mangels dar. Im Falle von Reklamationen hat der Kunde auf unser Verlangen hin Auskunft über die Haltungsbedingungen und den Gesundheitszustand der Tiere zu geben, sowie Einblick in die veterinärmedizinischen Untersuchungsunterlagen zu gewähren. Wir übernehmen keine Haftung bzw. Gewähr für Mängel und/oder Schäden, die aus nicht von uns bewirkter Anordnung (Rezeptur, Dosierung), nicht fachgerechter Lagerung bzw. Transport sowie durch Abweichungen von der Futtermittel-Hygieneverordnung entstehen; dies gilt ebenso für Mängel oder Schäden, die auf vom Kunden beigestelltes Material zurückzuführen sind. Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, die uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.

  1. Haftungsbeschränkungen:

In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von uns und die unserer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich um unternehmerische Kunden handelt, der Geschädigte zu beweisen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer „Leute“ gegenüber unternehmerischen Kunden. Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung zudem beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen betrieblichen Haftpflichtversicherung. Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht wurde und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist. Schadensersatzansprüche des unternehmerischen Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab unserer Verletzungshandlung. Schadenersatzansprüche sind gegenüber unternehmerischen Kunden der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

  1. Eigentumsvorbehalt:

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehender Forderungen des Kunden unser Eigentum. Bei Warenrücknahme sind wir zur Verrechnung der angefallenen Transport- und Manipulationskosten berechtigt. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Sachen vermengt, verarbeitet oder verfüttert, räumt uns der Kunde in Höhe unserer Forderungen Miteigentum an den Sachen ein. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Angabe des Namens und der Anschrift des Käufers bekannt gegeben wird und wir der Veräußerung zustimmen. Im Fall erteilter Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung des unternehmerischen Kunden bereits jetzt als an uns abgetreten. Der Kunde hat uns von der Eröffnung einer Insolvenz über sein Vermögen oder der Pfändung unserer Vorbehaltsware unverzüglich zu verständigen. Im Falle von Zahlungsverzug, der Eröffnung eines Konkursverfahrens sowie im Falle der schriftlichen Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes verliert der Kunde die Befugnis, die Ware, an der das Eigentum vorbehalten wurde, zu veräußern, zu vermengen, zu verarbeiten oder zu verfüttern. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Die zurückgenommene Vorbehaltsware darf von uns gegenüber unternehmerischen Kunden freihändig und bestmöglich verwertet werden.

  1. Rechtsnachfolge:

Sämtliche aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis resultierenden Rechte und Pflichten gehen im Umfang und nach Maßgabe des § 38 Abs. 1 UGB auf Einzelrechtsnachfolger unseres Unternehmens über. Der Vertragspartner verzichtet hiermit auf sein Widerspruchsrecht iSd § 38 Abs. 2 UGB. Forderungen, die nach dem Unternehmensübergang entstehen, können nur gegenüber dem Unternehmenserwerber geltend gemacht wird.

  1. Datenschutz:

Die personenbezogenen Daten unserer Kunden werden von uns ausschließlich auf Grundlage der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) idgF und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO – Verordnung (EU) 2016/679) verarbeitet. Eine Datenschutzerklärung über die Datenverarbeitung, in welcher sämtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO i.V.m. Art. 16 bis 21 DSGVO umfassend dargestellt sind, ist auf unseren Webseiten unter www.priedl.net, www.heu-kaufen.net und www.pferdeeinstreu-kaufen.com jederzeit abrufbar.

  1. Schlussbestimmungen:

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen uns und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen uns und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für unseren Sitz sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart (gilt nicht für Verbrauchergeschäfte). Ungeachtet dessen sind wir berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.